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   LSG Berlin-Brandenburg, 18.12.2013 - L 3 U 112/13 B ER   

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https://dejure.org/2013,42722
LSG Berlin-Brandenburg, 18.12.2013 - L 3 U 112/13 B ER (https://dejure.org/2013,42722)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 18.12.2013 - L 3 U 112/13 B ER (https://dejure.org/2013,42722)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 18. Dezember 2013 - L 3 U 112/13 B ER (https://dejure.org/2013,42722)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 14.09.2011 - B 2 U 204/11 B
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 18.12.2013 - L 3 U 112/13
    Im Übrigen hat die Agin hinsichtlich des - hier nicht streitbefangenen - Beitrages für das Jahr 2010 entsprechend dem Beschluss des LSG Berlin-Brandenburg vom 30. März 2012 (L 2 U 204/11 B ER) betreffend den Beitrag für das Jahr 2009 die Vollziehung hinsichtlich des auf den Gewerbezweig "Tunnelbau" entfallenden Beitragsanteils teilweise ausgesetzt.

    Dies erscheint im Hinblick auf die zu diesem Zeitpunkt bereits vorliegenden Veranlagungs- und Beitragsbescheide jedenfalls fahrlässig, zumal hinsichtlich der Beitragsforderungen für 2009 (und entsprechend für 2010) tatsächlich nur ein geringer Anteil streitbefangen ist (vgl. hierzu Beschluss des LSG Berlin-Brandenburg vom 30. März 2012, L 2 U 204/11 B ER, betreffend das vorangegangene einstweilige Rechtsschutzverfahren der Astin).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.05.2012 - L 8 R 164/12

    Zeitarbeitsfirmen müssen Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 18.12.2013 - L 3 U 112/13
    Maßgebend ist vielmehr, ob nach der Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Eilentscheidung mehr für als gegen die Rechtswidrigkeit des angefochtenen Bescheides spricht (vgl. Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10. Mai 2012, L 8 R 164/12 BER, in juris; Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 12. Auflage 2012, § 86 b Rdnr. 12b i. V. m. § 86 a Rdnr. 27 ff, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 19.04.1968 - IV B 3/66

    Statthaftigkeit einer Anschlussbeschwerde im finanzgerichtlichen Verfahren und

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 18.12.2013 - L 3 U 112/13
    So wird die aufschiebende Wirkung wegen besonderer Härte dann abgelehnt, wenn Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes - wie hier - nahezu ausgeschlossen sind (vgl. Bundesfinanzhof , BFHE 90, 318 und BFHE 92, 314, zitiert nach juris).
  • LSG Thüringen, 09.03.2006 - L 6 R 967/05

    Herstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen eine Beitragsnachforderung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 18.12.2013 - L 3 U 112/13
    Aber selbst im Falle ernsthafter Liquiditätsprobleme stellt die Vollziehung eines Beitragsbescheids in der Regel keine unbillige, nicht durch überwiegende öffentliche Interessen gebotene Härte i. S. v. § 86 a Abs. 3 Satz 2 SGG dar, denn die Beitragslast trifft jeden Beitragspflichtigen unabhängig von seiner Vermögens- und Einkommenslage (vgl. LSG Thüringen, Beschluss vom 09. März 2006, L 6 R 967/05 ER, zitiert nach juris).
  • BFH, 21.12.1967 - V B 26/67

    Aussetzung der Vollziehung - Unbillige Härte - Rechtmäßigkeit des Steuerbescheids

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 18.12.2013 - L 3 U 112/13
    So wird die aufschiebende Wirkung wegen besonderer Härte dann abgelehnt, wenn Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes - wie hier - nahezu ausgeschlossen sind (vgl. Bundesfinanzhof , BFHE 90, 318 und BFHE 92, 314, zitiert nach juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.07.2014 - L 2 R 225/14
    Gerade in einer solchen Situation ist der Sozialleistungsträger gehalten, die Beiträge rasch einzutreiben, um die Funktionsfähigkeit der gesetzlichen Sozialversicherung und die dafür erforderlichen finanziellen Grundlagen sicherzustellen (Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18. Dezember 2013 - L 3 U 112/13 B ER -, juris).

    Eine beachtliche Härte ist damit regelmäßig nur dann anzunehmen, wenn die Durchsetzung der konkreten Beitragsforderungen zwar aktuell zur Zahlungsunfähigkeit führen würde und/oder die Zerschlagung des Geschäftsbetriebes zur Folge hätte, andererseits die Durchsetzbarkeit der Forderung bei einem Abwarten der Hauptsache zumindest nicht weiter gefährdet wäre als zurzeit (Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18. Dezember 2013 - L 3 U 112/13 B ER -, juris).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.11.2022 - L 3 U 78/22

    Anhörung - Nachholung im Widerspruchsverfahren - ernstliche Zweifel an der

    Gerade in einer solchen Situation ist der Unfallversicherungsträger gehalten, die Beiträge rasch einzutreiben, um die Funktionsfähigkeit der Unfallversicherung sicherzustellen (LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18. Dezember 2013 - L 3 U 112/13 B ER -, juris Rn. 52; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 21. Februar 2012 - L 8 R 1047/11 B ER -, juris Rn. 37).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.08.2022 - L 3 U 34/22

    Zulässigkeit der Beitragsschätzung bei Schwarzarbeit - Vollziehung des

    Gerade in einer solchen Situation ist der Unfallversicherungsträger gehalten, die Beiträge rasch einzutreiben, um die Funktionsfähigkeit der Unfallversicherung sicherzustellen (LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18. Dezember 2013 - L 3 U 112/13 B ER -, juris Rn. 52; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 21. Februar 2012 - L 8 R 1047/11 B ER -, juris Rn. 37).
  • SG Berlin, 08.06.2018 - S 81 BA 180/18

    Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen und Säumniszuschlägen im

    Eine beachtliche Härte in diesem Sinne wäre also regelmäßig nur dann denkbar, wenn die Durchsetzung der konkreten Beitragsforderungen aktuell zur Zahlungsunfähigkeit im Sinne des § 17 Insolvenzordnung (InsO) führen würde und/oder die Zerschlagung des Geschäftsbetriebes zur Folge hätte, andererseits die Durchsetzbarkeit der Forderung bei einem Abwarten der Hauptsache zumindest nicht weiter gefährdet wäre als zurzeit (siehe zum Vorstehenden LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18. Dezember 2013 - L 3 U 112/13 B ER -, juris Rn. 51 f.; Sächsisches LSG, Beschluss vom 12. Februar 2018 - L 9 KR 496/17 B ER -, juris Rn. 149).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.01.2022 - L 3 U 186/21

    Anordnungsgrund - Anordnungsanspruch - Schätzung der Beitrage - Schwarzarbeit -

    Gerade in einer solchen Situation ist der Unfallversicherungsträger gehalten, die Beiträge rasch einzutreiben, um die Funktionsfähigkeit der Unfallversicherung sicherzustellen (vgl. der vom Antragsgegner zur Akte gereichte Beschluss des LSG Berlin-Brandenburg vom 15. Februar 2021 - L 21 U 140/20 B ER - Beschluss des Senats vom 18. Dezember 2013 - L 3 U 112/13 B ER-, juris Rn. 51; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 21. Februar 2012 - L 8 R 1047/11 B ER -, juris Rn. 37).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.03.2018 - L 9 R 450/17
    Der Aussetzungsgrund der unbilligen Härte steht nach dem Wortlaut des § 86a Abs. 3 Satz 2 SGG selbständig neben dem Aussetzungsgrund der ernstlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit (LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18. Dezember 2013 - L 3 U 112/13 B ER, Rn. 48; im Ergebnis auch: Bayrisches LSG, Beschluss vom 30. Juli 2012 - L 5 R 267/12 B ER, Rn. 22).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.01.2015 - L 11 AL 83/14
    Dazu zählen Fälle, in denen die Zahlung zur Arbeitgeberinsolvenz führen oder der Bestand des Unternehmens gefährdet würde (Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18. Dezember 2013 - L 3 U 112/13 B ER zum Sofortvollzug eines Sozialversicherungsbescheides, - zitiert nach juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 12.04.2019 - L 3 U 148/18
    Wegen der Vorläufigkeit der Entscheidung im einstweiligen Rechtsschutzverfahren war von einem Viertel des für das Hauptsacheverfahren anzunehmenden Streitwerts auszugehen (vgl. Beschluss des Senats vom 18. Dezember 2013, L 3 U 112/13 B ER, in Juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.01.2015 - L 11 AL 69/14
    Dazu zählen Fälle, in denen die Zahlung zur Arbeitgeberinsolvenz führen oder der Bestand des Unternehmens gefährdet würde (Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18. Dezember 2013 - L 3 U 112/13 B ER zum Sofortvollzug eines Sozialversicherungsbescheides, - zitiert nach juris).
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